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E-Vignette

Date:

Die elektronische Vignette kann seit 1. August 2023 via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden.

E-Vignette & Via Portal

Das Via Portal des BAZG ermöglicht einen schnellen und effizienten Erwerb einer oder mehrerer E-Vignetten für Motorfahrzeuge, Anhänger und Motorräder zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Der Käufer kann schnell und einfach unter Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des Kontrollschilds die E-Vignette erwerben. Die erhobenen Daten werden in der Schweiz gespeichert. Die Gültigkeit der E-Vignette beginnt mit dem erfolgreichen Kauf und unterscheidet sich in Sachen Gültigkeitsdauer nicht von der Klebevignette (1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres).

Direkter Link zum Webshop: www.e-vignette.ch 

Die E-Vignette für Schweizer Autobahnen einfach erklärt

Funktionen der E-Vignette im Via Portal

Gültigkeit prüfen (Öffentlich einsehbar)
Es gibt die Möglichkeit im Via Portal (beispielsweise vor dem Kauf einer E-Vignette) zu überprüfen, ob bereits eine gültige E-Vignette für ein spezifisches Kontrollschild erworben wurde. Dies könnte beispielsweise bei einem Leihfahrzeug nützlich sein. Unter Angabe des Zulassungslandes sowie dem Kontrollschild wird dann überprüft, ob eine gültige E-Vignette besteht.
Achtung: Diese Abfrage kann nur auf E-Vignetten zugreifen, welche beim Kauf als «öffentlich einsehbar» deklariert wurden. Damit Dritte, wie z.B. Personen mit denen Sie ein Fahrzeug teilen, überprüfen können, ob für ein Kontrollschild bereits eine E-Vignette vorhanden ist, wird empfohlen, bei der Registrierung «Öffentlich einsehbar» anzuwählen.

Öffentliche Sichtbarkeit ändern
Es gibt die Möglichkeit im Via Portal, nach dem Kauf einer E-Vignette die öffentliche Sichtbarkeit zu ändern. Navigieren sie hierzu zu dem gewünschten E-Vignetten-Ticket (Erworbene Tickets) und bearbeiten sie die Sichtbarkeit ihrer E-Vignette unter dem Punkt «Öffentliche Sichtbarkeit ändern». Diese Funktionen bietet ihnen die Möglichkeit die öffentliche Sichtbarkeit entweder z aktivieren oder zu deaktivieren.
Mit der Aktivierung der Funktion «Öffentlich einsehbar» wird eine Abfrage (Gültigkeit prüfen (Öffentlich einsehbar) im Via Portal ermöglicht welche (beispielsweise vor dem Kauf einer E-Vignette) überprüft, ob bereits eine gültige E-Vignette für ein spezifisches Kontrollschild erworben wurde.

Erworbene Tickets
Die erworbenen Tickets werden im Via Portal rechts oben unter dem Icon «Tickets» gespeichert. Diese Funktion steht dem Benutzer nur zur Verfügung, wenn dieser sich über das E-Portal des BAZG angemeldet hat oder der Cache des benutzten Endgerätes seit dem Kauf nicht gelöscht wurde.

Kontrollschildwechsel
Es besteht die Möglichkeit, im Via Portal für eine gültige E-Vignette einen Kontrollschildwechsel durchzuführen (Ticketsymbol oben neben Einkaufswagen). Dieser Kontrollschildwechsel ist unter Angabe des neuen Kontrollschildes, der Begründung des Kontrollschildwechsels sowie einer Bestätigung, dass das Fahrzeug sowie die Halterin / der Halter vor und nach dem Kontrollschildwechsel identisch sind, möglich.
Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge werden Sie ebenfalls aufgefordert, das Formular mit Ihren persönlichen Daten und den erforderlichen Dokumenten auszufüllen.

Registrierung E-Portal
Das ePortal stellt einen zentralen Zugang zu den verschiedenen Anwendungen der Bundesverwaltung zur Verfügung. Das Via Portal ist auch darüber zu erreichen.
Eine Registrierung im ePortal ermöglicht in Bezug auf das Via Portal eine zentrale Speicherung der Tickets. Dies bedeutet, dass ein Benutzer unabhängig vom lokalen Browser-Cache sowie des benutzten Endgerätes auf seine Tickets jederzeit zugreifen kann und Funktionen wie Kontrollschildwechsel sowie den Versand der Quittung an seine E-Mail-Adresse auf jedem Endgerät initiieren kann.

Das Erstellen eines Benutzerkonto ist ausreichend; das Einlösen eines Einladungscodes ist nicht notwendig.

Zahlungsnachweis per E-Mail
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse beim Zahlungsprozess wird Ihnen der Zahlungsnachweis zusätzlich elektronisch zugestellt. Dies geschieht innerhalb weniger Minuten. Falls Sie die E-Mail nicht in Ihrem Postfach finden, schauen Sie in Ihrem Junk E-Mail Ordner nach und überprüfen Sie Ihre E-Mail Einstellungen.

Zum ePortal: ePortal (admin.ch)


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